Daten, Lizenz & Presse
Unsere Tabellen, Vergleiche und Grafiken dürfen Sie frei verwenden – in Artikeln, Berichten, Unterricht oder eigenen Auswertungen. Bedingung ist nur die Quellenangabe.
Lizenz: CC BY 4.0
Eigene Daten, Berechnungen und Grafiken stehen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Sie dürfen sie teilen und bearbeiten, auch kommerziell.
Namensnennung: Nennen Sie „Steuerort“ als Quelle und verlinken Sie, soweit das möglich ist, die verwendete Seite – so sieht es die Lizenz vor (CC BY 4.0, Abschnitt 3 a). Ein Link mit rel="nofollow" ist in Ordnung. Einzelne Zahlen sind Tatsachen und frei verwendbar; die Bedingung gilt für Tabellen, Grafiken und Texte.
So zitieren Sie
Quelle: Steuerort, https://steuerort.de/ (Stand: TT.MM.JJJJ), Lizenz CC BY 4.0Auf jeder Seite finden Sie unten einen fertigen Zitiervorschlag mit Adresse und Datenstand, auch als HTML-Link. Einzelne Kennzahlen haben einen festen Direktlink (das # an der Zahl); Jahreswerte zusätzlich mit Jahreszahl, etwa #stat-hst-muenchen-1-2027.
Für Redaktionen
Datenstand: 4. Oktober 2026. Nächste planmäßige Prüfung: Dezember 2026 (Beschlüsse der Räte und Landtage für 2027). Jede Korrektur und jeder neue Satz steht mit Datum im Änderungsprotokoll und im Feed (Atom).
Fertige Sätze zum Übernehmen
Aus den aktuellen Daten gerechnet; Zahlen und Stand ändern sich mit jeder Aktualisierung.
Hundesteuer 2027
In 10 von 25 erfassten Städten kostet der erste Hund 2027 mehr Hundesteuer als Ende 2024. Im Schnitt der 25 Städte sind es 140,80 € statt 128,24 € im Jahr (+9,8 %). Am stärksten steigt der Satz in Leipzig: von 96 € auf 150 € (+56,3 %). Stand der Beschlüsse: 04.10.2026.
Hundesteuer im Städtevergleich
Für den ersten Hund verlangen die 25 erfassten Städte zwischen 90 € (Hamburg) und 174 € (Köln) Hundesteuer im Jahr. Stand: 04.10.2026.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Saarland). Beim Kauf einer Immobilie für 400.000 € sind das 14.000 € bis 26.000 €. Stand: 03.10.2026.
Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt kostet je nach Bundesland zwischen 0 € (Brandenburg) und 36 € (Thüringen) Gebühr; in Baden-Württemberg legt jede Gemeinde die Gebühr selbst fest. Stand: 03.10.2026.
Grafiken zum Herunterladen und Einbinden
PNG, 1200 Pixel breit, Quelle und Lizenz stehen im Bild. Zum Einbinden kopieren Sie den Code darunter: Bild plus Quellenlink, ohne fremde Skripte oder Cookies.
<img src="https://steuerort.de/grafik/hundesteuer-erster-hund.png" alt="Balkendiagramm: Hundesteuer für den ersten Hund pro Jahr in 25 deutschen Städten, von der teuersten bis zur günstigsten Stadt" width="1200" height="1082" style="max-width:100%;height:auto"><br><a href="https://steuerort.de/hundesteuer/#tabelle">Quelle: Steuerort – Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Städten</a> (CC BY 4.0)
<img src="https://steuerort.de/grafik/hundesteuer-2027-erhoehungen.png" alt="Diagramm: Hundesteuer für den ersten Hund Ende 2024 und 2027 in den 10 Städten mit Erhöhung" width="1200" height="744" style="max-width:100%;height:auto"><br><a href="https://steuerort.de/hundesteuer/#hundesteuer-2027">Quelle: Steuerort – Hundesteuer 2027: 10 von 25 Städten verlangen mehr als Ende 2024</a> (CC BY 4.0)
<img src="https://steuerort.de/grafik/grunderwerbsteuer-laender.png" alt="Balkendiagramm: Steuersatz der Grunderwerbsteuer in allen 16 Bundesländern, vom höchsten bis zum niedrigsten Satz" width="1200" height="776" style="max-width:100%;height:auto"><br><a href="https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/">Quelle: Steuerort – Grunderwerbsteuer in den 16 Bundesländern</a> (CC BY 4.0)
<img src="https://steuerort.de/grafik/hebesatz-grundsteuer-b.png" alt="Balkendiagramm: Hebesatz der Grundsteuer B 2026 in den erfassten Städten, bei getrennten Sätzen der für Wohngrundstücke" width="1200" height="1048" style="max-width:100%;height:auto"><br><a href="https://steuerort.de/grundsteuer/hebesatz/">Quelle: Steuerort – Hebesatz der Grundsteuer B 2026 in den Städten</a> (CC BY 4.0) Rohdaten herunterladen (CSV)
Die Dateien sind UTF-8-kodiert, Trennzeichen ist das Semikolon, Dezimaltrennzeichen der Punkt. Jede Zeile enthält die amtliche Fundstelle, das Abrufdatum, die Lizenz und die Seite, auf der wir die Daten aufbereiten.
Hundesteuer in Städten
Sätze für den ersten, zweiten und weiteren Hund sowie für gefährliche Hunde, mit Satzung, Paragraf und Stand.
CSV herunterladen ↓Grunderwerbsteuer der 16 Länder
Aktueller Steuersatz, gültig seit, gesetzliche Grundlage.
CSV herunterladen ↓Kirchensteuer der 16 Länder
Kirchensteuersatz, Kappungsgrenzen und Fundstellen.
CSV herunterladen ↓Hunderegeln der 16 Länder
Rasseliste, Haftpflicht, Sachkundenachweis und Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit.
CSV herunterladen ↓Hebesätze der erfassten Städte
Grundsteuer A und B (auch differenziert) und Gewerbesteuer.
CSV herunterladen ↓Frühere Datenstände
Wer eine ältere Zahl belegen muss, findet hier die Dateien, wie sie an diesem Tag veröffentlicht waren:
- Grunderwerbsteuer der 16 Länder – Stand 04.10.2026
- Hebesätze der erfassten Städte – Stand 04.10.2026
- Hunderegeln der 16 Länder – Stand 04.10.2026
- Hundesteuer in Städten – Stand 04.10.2026
- Kirchensteuer der 16 Länder – Stand 04.10.2026
Amtliche Texte und Daten Dritter
Gesetze, Verordnungen und kommunale Satzungen sind amtliche Werke und nach § 5 Urheberrechtsgesetz gemeinfrei. Wir übernehmen daraus Sätze, Beträge und Fristen, formulieren aber selbst und verlinken jeweils den Originaltext. Übernehmen wir Daten der amtlichen Statistik, nennen wir die dort verlangte Lizenz (in der Regel „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“) direkt an der Zahl; unsere CC-BY-Lizenz gilt dann nur für unseren eigenen Beitrag.
Illustrationen
Die Illustrationen auf dieser Website wurden mit einem KI-Bildmodell erzeugt und sind entsprechend gekennzeichnet. Sie zeigen keine realen Personen. Die Datengrafiken oben sind keine KI-Bilder: Sie werden aus unseren Daten gezeichnet.
Fragen und Auswertungen
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