Steuerort
Transparenz

Methodik & KI-Hinweis

Steuerort beantwortet eine Frage: Was gilt bei dir – und was kostet es? Damit die Antwort stimmt, folgen alle Seiten denselben Regeln.

1. Nur amtliche Quellen

Grundlage sind ausschließlich amtliche Texte: kommunale Satzungen (zum Beispiel die Hundesteuersatzung einer Stadt oder ihre Hebesatzsatzung), Landesgesetze und Landesverordnungen (etwa Landeshundegesetze, Kirchensteuergesetze, die Gesetze über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer) sowie Bundesgesetze auf gesetze-im-internet.de. Amtliche Werke sind nach § 5 Urheberrechtsgesetz frei; wir geben ihren Inhalt trotzdem immer in eigenen Worten wieder und verlinken den Originaltext.

Private Zusammenstellungen – Vergleichsportale, Vereins- und Versicherungsseiten, Nachrichten oder Wikipedia – nutzen wir höchstens als Wegweiser zum amtlichen Text. Eine Zahl, die wir dort nicht bestätigt finden, veröffentlichen wir nicht. Wo wir eine Regel nur teilweise im amtlichen Text bestätigen konnten, schreiben wir das ausdrücklich dazu.

2. Jede Zahl hat einen Datensatz

Zu jedem Wert speichern wir die Fundstelle (Dokument, Paragraf, Adresse), das Datum, ab dem er gilt, und den Tag, an dem wir die Quelle abgerufen haben. Oben und unten auf jeder Seite stehen deshalb bis zu zwei Datumsangaben: Quelle abgerufen am (wann wir zuletzt nachgesehen haben) und gilt seit (ab wann ein Satz gilt). Bei Gesetzen nennen wir zusätzlich die Fassung, auf die wir uns beziehen. Jede Kennzahl hat zudem einen festen Anker (das #-Zeichen), damit man genau diese Zahl verlinken kann.

3. Eigene Berechnungen

Wir ordnen die amtlichen Werte ein: Rangfolgen zwischen Städten oder Ländern, Kosten für zwei oder drei Hunde, Beispielrechnungen für Kaufpreise, der Unterschied zum Nachbarland. Die Rechenwege sind einfach und stehen jeweils neben dem Ergebnis. Rechner auf dieser Website liefern unverbindliche Beispielrechnungen und ersetzen keine Steuerberatung und keinen Bescheid.

Vergleiche beziehen sich immer auf die Städte oder Länder, die wir tatsächlich erfasst haben. Wenn wir „die höchste Hundesteuer“ nennen, heißt das: die höchste unter den hier erfassten Städten – nicht in allen rund 10.800 Gemeinden Deutschlands.

4. Aktualität

Kommunen ändern ihre Sätze meist zum Jahreswechsel, Länder ihre Gesetze zu festen Terminen. Wir prüfen die Quellen deshalb vor allem im Dezember, wenn die Räte über das neue Jahr entscheiden, im Januar und nach angekündigten Gesetzesänderungen. Bereits beschlossene Sätze für das nächste Jahr zeigen wir mit Datum („ab 1. Januar …“) neben den geltenden; zum Stichtag werden sie automatisch zu den geltenden Sätzen. Ändert sich ein Wert, ändert sich auch das Datum „gilt seit“. „Quelle abgerufen am“ zeigt, wann wir die Quelle zuletzt aufgerufen haben – nicht, dass ein Mensch jeden Wert erneut geprüft hat.

5. Wo KI hilft – und wo nicht

KI-Hinweis nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung: Die Texte dieser Website werden mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells formuliert. Auch bei der Recherche – dem Auffinden und Auslesen amtlicher Dokumente – setzen wir KI-gestützte Werkzeuge ein. Die Illustrationen sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet.

  • Zahlen werden nicht frei formuliert. Beträge, Prozentsätze und Daten wurden KI-gestützt aus den amtlichen Dokumenten ausgelesen, mit Fundstelle gespeichert und werden beim Erstellen der Seiten aus diesem Datensatz eingesetzt.
  • Jeder Wert ist an eine Fundstelle gebunden. Ein Wert ohne amtliche Quelle wird nicht veröffentlicht.
  • Menschliche Kontrolle: Ein Mensch prüft Stichproben der Werte gegen den Originaltext. Das Ergebnis steht im Prüfprotokoll.

Prüfprotokoll

Die erste menschliche Stichprobe läuft noch; ihr Ergebnis tragen wir hier ein. Bis dahin stammen alle Werte aus der Erhebung in den verlinkten amtlichen Texten wie oben beschrieben. Fehler melden Sie bitte an die Adresse im Impressum.

6. Was wir nicht tun

  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir geben amtliche Regeln wieder und verweisen auf den verbindlichen Text.
  • Keine Bewertung von Hunderassen. Wir geben wieder, was die Länder regeln.
  • Keine bezahlten Platzierungen, keine Versicherungs- oder Produktwerbung.

7. Fehler und Korrekturen

Wenn Sie einen Fehler finden – etwa weil eine Stadt ihre Satzung geändert hat –, schreiben Sie uns bitte an info@steuerort.de, am besten mit Link auf den amtlichen Text. Korrekturen tragen wir unten mit Datum ein. Fragen zu Ihrem persönlichen Steuer- oder Rechtsfall können wir nicht beantworten.

Änderungsprotokoll

Jede Änderung hat einen festen Link (Datum anklicken). Neue Einträge gibt es auch als Feed (Atom) für Feedreader.

  • 11.10.2026: Reichweitenmessung ohne Cookies (Ahrefs Web Analytics) und Statistik über Suchmaschinen- und KI-Crawler eingeführt; die Datenschutzerklärung beschreibt beides (Abschnitt 3). Neue und geänderte Seiten melden wir Suchmaschinen über IndexNow.
  • 11.10.2026: Neue Adresse steuerort.de und neuer Name „Steuerort“ (vorher Arbeitstitel „Abgabenatlas“ unter abgabenatlas.pages.dev); die Seiten sind jetzt für Suchmaschinen freigegeben. Kontakt per E-Mail. Aktualisiert: bundesweites Hundesteuer-Aufkommen 2025 (Destatis, 429,7 Mio. €). Berichtigt: Unter den erfassten Städten ist Lünen keine Großstadt – wir sprechen deshalb von „Städten“ statt „Großstädten“. Datenschutzerklärung ergänzt (E-Mail-Weiterleitung, Widerspruchsrecht).
  • 04.10.2026: Neu: Abschnitt „Hundesteuer 2027“ auf der Hundesteuer-Übersicht – Satz für den ersten Hund Ende 2024 und 2027 in allen erfassten Städten, einschließlich der bereits beschlossenen Erhöhungen. Stadtseiten zeigen beschlossene Sätze ab 1. Januar 2027 in einer eigenen Tabelle; der Rechner lässt sich zwischen den Jahren umschalten und rechnet nach dem Jahreswechsel automatisch mit den neuen Sätzen.
  • 04.10.2026: Belegt: Die Sätze ab 2027 für München (Amtsblatt Nr. 24/2026) und Nürnberg (Amtsblatt Nr. 14/2026) stammen jetzt aus den verkündeten Änderungssatzungen statt aus Beschlussvorlage bzw. Pressemitteilung. Ergänzt für Nürnberg ab 2027: Kampfhunde 1.152 €, Hunde mit Negativzeugnis 288 €, Steuerbefreiung auch bei den Merkzeichen TBl, aG und B. Wuppertal: Stand des Haushaltssicherungskonzepts mit vorgesehenen Sätzen ab 2027 (Satzung noch nicht geändert).
  • 04.10.2026: Für Redaktionen (Seite „Daten, Lizenz & Presse“): fertige Sätze mit Quellenlink, Datengrafiken als PNG zum Einbinden, frühere Datenstände als CSV und ein Feed (Atom) für dieses Änderungsprotokoll. Zitiervorschlag auch als HTML-Link; Lizenzhinweis an CC BY 4.0 angepasst (Link auf die Quelle, soweit möglich). CSV-Dateien enthalten jetzt Lizenz- und Quellenspalte, die Hundesteuer-Datei auch beschlossene künftige Sätze.
  • 04.10.2026: Grunderwerbsteuer: Länderseiten vergleichen jetzt mit den Nachbarländern (Grafik und Beispieltabelle) statt mit dem bundesweit günstigsten Land.
  • 03.10.2026: Ergänzt: Fragen zu Kampfhunden und zum Dobermann (Listenhunde), Kosten des Hundeführerscheins und Pflicht in Bremen, Abschnitt „Kirchenaustritt“ und „Kirchensteuer für Rentner“, wofür die Hundesteuer verwendet wird, Kaufnebenkosten neben der Grunderwerbsteuer. Quellenlisten zeigen jetzt die Titel der amtlichen Dokumente statt Adresskürzeln.
  • 03.10.2026: Korrektur Hundesteuer: Summen für zwei und drei Hunde in Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Lünen und Wuppertal berichtigt. Dort gilt der höhere Satz laut Satzung für jeden Hund im Haushalt („je Hund“); vorher hatten wir die Sätze nach der Reihenfolge der Hunde addiert. Dafür haben wir die Satzungen aller 16 erfassten Städte gelesen, deren Satz von der Zahl der Hunde abhängt.
  • 03.10.2026: Korrektur Hundesteuer: Die Antwort auf „Sind kleine Hunde unter 5 kg befreit?“ nannte fälschlich acht Städte mit einer Regel nach Größe oder Gewicht. Richtig ist: Keine der 25 erfassten Satzungen kennt eine solche Regel.
  • 03.10.2026: Korrekturen: Grunderwerbsteuer Bayern (Vergleich mit dem höchsten Satz statt mit Bayern selbst), Kirchensteuer (Beispiel zur pauschalen Lohnsteuer; die 2-%-Pauschale für Minijobs enthält die Kirchensteuer bereits), Quellenlink Frankfurt am Main (Satzungstext statt Entwurf).
  • 03.10.2026: Ergänzt und belegt: Kirchensteuer Bayern (allgemeines Kirchgeld der Kirchengemeinden; (Teil-)Erlass nur nach § 227 AO im Einzelfall), Baden-Württemberg (Ausnahme Bad Wimpfen: 9 % im Mainzer Bistumsteil), Spalte „Besonderes Kirchgeld“ eindeutig benannt; Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt (Satzhistorie mit Landtagsdrucksachen belegt) und GrESteAV (verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 281).
  • 03.10.2026: Datumsangaben vereinheitlicht: „Quelle abgerufen am“ (wann wir nachgesehen haben) und „gilt seit“ (ab wann ein Satz gilt) ersetzen „Stand der Daten“. KI-Hinweis zusätzlich im Seitenkopf.
  • 03.10.2026: Erste Veröffentlichung: Hundesteuer in 25 Städten, Hunderegeln der Länder, Grunderwerbsteuer und Kirchensteuer in allen 16 Ländern, Grundsteuer-Hebesätze der erfassten Städte.