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Grunderwerbsteuer · Nordrhein-Westfalen

Grunderwerbsteuer NRW

Nordrhein-Westfalen verlangt 6,5 % Grunderwerbsteuer – den höchsten Satz, den es in Deutschland gibt. Kein Land nimmt mit dieser Steuer mehr ein.

Quelle abgerufen am 3. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 2015 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
6,5 %
Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
gilt seit 01.01.2015
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26.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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12
Länder mit niedrigerem Satz
der höchste Satz in Deutschland (gemeinsam mit 3 weiteren Ländern)
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3,59 Mrd. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Nordrhein-Westfalen 2025
Platz 1 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Für ein anderes Land: Rechner mit Länderauswahl.

Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Seit dem 1. Januar 2015 gelten in NRW 6,5 %, ebenso viel wie in Brandenburg, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 26.000 € – 12.000 € mehr als bei gleichem Preis in Bayern.

2025 nahm NRW 3,59 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer ein, 23,8 % des gesamten Aufkommens in Deutschland. Ein Förderprogramm, das 2022 einen Zuschuss von 2 % des Kaufpreises für selbst genutztes Wohneigentum gewährte, ist beendet: Anträge waren nur bis zum 30. Juni 2024 möglich.

Alle 16 Länder im Vergleich →

Nordrhein-Westfalen und Nachbarländer

Nordrhein-Westfalen 6,5 % · 26.000 €
Hessen 6 % · 24.000 €
Niedersachsen 5 % · 20.000 €
Rheinland-Pfalz 5 % · 20.000 €
Steuersatz und Steuer bei 400.000 € Kaufpreis, Stand 03.10.2026. Klick öffnet die Seite des Landes.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Nordrhein-Westfalen

Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) im Vergleich zum Nachbarland Niedersachsen (5 %)
KaufpreisNRWNiedersachsenUnterschied
250.000 €16.250 €12.500 €+3.750 €
350.000 €22.750 €17.500 €+5.250 €
450.000 €29.250 €22.500 €+6.750 €
600.000 €39.000 €30.000 €+9.000 €
800.000 €52.000 €40.000 €+12.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

NRW erhöhte im Oktober 2011 von 3,5 % auf 5 % und 2015 auf den heutigen Satz.

  1. 01.01.1997 – 30.09.2011
    3,5 %
  2. 01.10.2011 – 31.12.2014
    5 %
  3. 01.01.2015 – heute
    6,5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Nordrhein-Westfalen selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

Sie beträgt 6,5 % der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2015. Rechtsgrundlage: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954).

Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Nordrhein-Westfalen?

6,5 % von 400.000 € ergeben 26.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 6,5 % in Nordrhein-Westfalen?

Seit dem 1. Januar 2015. Davor galten in Nordrhein-Westfalen 5 % (01.10.2011–31.12.2014), 3,5 % (01.01.1997–30.09.2011).

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Nordrhein-Westfalen zuletzt eingenommen?

3,59 Milliarden Euro im Jahr 2025 – das sind 23,8 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

Mehr zu Nordrhein-Westfalen

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 2015 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954) – § 1
  2. GV. NRW. 2014 S. 954 | RECHT.NRW.DE
  3. 05.05.2023 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei de
  4. § 23 GrEStG - Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  5. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  6. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  7. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

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Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Grunderwerbsteuer NRW 2026: 6,5 %“, https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/nrw/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.