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Grunderwerbsteuer · Berlin

Grunderwerbsteuer Berlin

In Berlin fallen beim Immobilienkauf 6 % Grunderwerbsteuer an. Berlin war 2007 das erste Land, das den alten Einheitssatz von 3,5 % angehoben hat – seitdem in drei Schritten.

Quelle abgerufen am 3. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 2014 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
6 %
Grunderwerbsteuer in Berlin
gilt seit 01.01.2014
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24.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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9
Länder mit niedrigerem Satz
9 Länder verlangen weniger, 4 mehr
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991 Mio. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Berlin 2025
Platz 6 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer Berlin berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Für ein anderes Land: Rechner mit Länderauswahl.

Berlin im Vergleich

Die Hauptstadt hat ihren Satz auf ungewöhnlichem Weg geregelt: Er steht im Berliner Gesetz über die Hebesätze der Realsteuern, nicht in einem eigenen Grunderwerbsteuergesetz. Seit 2014 gelten 6 % – weniger als im umliegenden Brandenburg (6,5 %), aber deutlich mehr als in Bayern.

Bei einer Eigentumswohnung für 400.000 € werden damit 24.000 € fällig. 2025 nahm Berlin 991 Millionen Euro Grunderwerbsteuer ein.

Alle 16 Länder im Vergleich →

Berlin und Nachbarland

Brandenburg 6,5 % · 26.000 €
Berlin 6 % · 24.000 €
Steuersatz und Steuer bei 400.000 € Kaufpreis, Stand 03.10.2026. Klick öffnet die Seite des Landes.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Berlin

Grunderwerbsteuer in Berlin (6 %) im Vergleich zum Nachbarland Brandenburg (6,5 %)
KaufpreisBerlinBrandenburgUnterschied
250.000 €15.000 €16.250 €−1.250 €
350.000 €21.000 €22.750 €−1.750 €
450.000 €27.000 €29.250 €−2.250 €
600.000 €36.000 €39.000 €−3.000 €
800.000 €48.000 €52.000 €−4.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Berlin erhöhte zuerst 2007 auf 4,5 %, dann im April 2012 auf 5 % und 2014 auf den heutigen Satz von 6 %.

  1. 01.01.1997 – 31.12.2006
    3,5 %
  2. 01.01.2007 – 31.03.2012
    4,5 %
  3. 01.04.2012 – 31.12.2013
    5 %
  4. 01.01.2014 – heute
    6 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Berlin selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Berlin

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin?
Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Berlin?

6 % von 400.000 € ergeben 24.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 6 % in Berlin?

Seit dem 1. Januar 2014. Davor galten in Berlin 5 % (01.04.2012–31.12.2013), 4,5 % (01.01.2007–31.03.2012), 3,5 % (01.01.1997–31.12.2006).

Gibt es in Berlin eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Berlin nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Berlin zuletzt eingenommen?

991 Millionen Euro im Jahr 2025 – das sind 6,6 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

Mehr zu Berlin

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 2014 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 20. Dezember 2006 (GVBl. S. 1172), § 3 zuletzt neu gefasst durch Gesetz vom 14.11.2013 (GVBl. S. 583) – § 3
  2. Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank: Gesetzestext
  3. Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank: Gesetzestext
  4. Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank: Gesetzestext
  5. § 23 GrEStG - Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  6. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  7. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  8. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

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Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Grunderwerbsteuer Berlin 2026: 6 %“, https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/berlin/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.