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Grunderwerbsteuer · Brandenburg

Grunderwerbsteuer Brandenburg

Brandenburg verlangt 6,5 % Grunderwerbsteuer und gehört damit zu den vier Ländern mit dem höchsten Satz. Wer vom Berliner Umland in die Stadt schaut: Dort sind es 0,5 Prozentpunkte weniger.

Quelle abgerufen am 3. Oktober 2026 Gilt seit 1. Juli 2015 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
6,5 %
Grunderwerbsteuer in Brandenburg
gilt seit 01.07.2015
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26.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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12
Länder mit niedrigerem Satz
der höchste Satz in Deutschland (gemeinsam mit 3 weiteren Ländern)
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512 Mio. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Brandenburg 2025
Platz 10 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer Brandenburg berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Für ein anderes Land: Rechner mit Länderauswahl.

Brandenburg im Vergleich

Seit dem 1. Juli 2015 gelten in Brandenburg 6,5 %. Gerade im Speckgürtel um Berlin, wo viele Familien Häuser kaufen, macht das einen Unterschied: Bei 400.000 € Kaufpreis sind es 26.000 € – 2.000 € mehr als in Berlin und 4.000 € mehr als in Sachsen.

2025 kamen so 512 Millionen Euro zusammen. Eine landeseigene Entlastung für Erstkäufer haben wir in den amtlichen Quellen nicht gefunden.

Alle 16 Länder im Vergleich →

Brandenburg und Nachbarländer

Brandenburg 6,5 % · 26.000 €
Berlin 6 % · 24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6 % · 24.000 €
Sachsen 5,5 % · 22.000 €
Sachsen-Anhalt 5 % · 20.000 €
Steuersatz und Steuer bei 400.000 € Kaufpreis, Stand 03.10.2026. Klick öffnet die Seite des Landes.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Brandenburg

Grunderwerbsteuer in Brandenburg (6,5 %) im Vergleich zum Nachbarland Sachsen-Anhalt (5 %)
KaufpreisBrandenburgSachsen-AnhaltUnterschied
250.000 €16.250 €12.500 €+3.750 €
350.000 €22.750 €17.500 €+5.250 €
450.000 €29.250 €22.500 €+6.750 €
600.000 €39.000 €30.000 €+9.000 €
800.000 €52.000 €40.000 €+12.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Brandenburg erhöhte 2011 von 3,5 % auf 5 % und 2015 auf 6,5 %.

  1. 01.01.1997 – 31.12.2010
    3,5 %
  2. 01.01.2011 – 30.06.2015
    5 %
  3. 01.07.2015 – heute
    6,5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Brandenburg selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Brandenburg

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?

Sie beträgt 6,5 % der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Juli 2015. Rechtsgrundlage: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I/10 Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I/15 Nr. 16).

Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Brandenburg?

6,5 % von 400.000 € ergeben 26.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 6,5 % in Brandenburg?

Seit dem 1. Juli 2015. Davor galten in Brandenburg 5 % (01.01.2011–30.06.2015), 3,5 % (01.01.1997–31.12.2010).

Gibt es in Brandenburg eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Brandenburg nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Brandenburg zuletzt eingenommen?

512 Millionen Euro im Jahr 2025 – das sind 3,4 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

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Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Juli 2015 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 29. November 2010 (GVBl. I/10 Nr. 40), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. I/15 Nr. 16) – § 1 (Steuersatz), § 2 (Anwendungsbereich)
  2. Gesetz- und Verordnungsblatt (PDF)
  3. § 23 GrEStG - Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  4. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  5. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  6. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Wie Sie uns einen Fehler melden, steht unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Grunderwerbsteuer Brandenburg 2026: 6,5 %“, https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/brandenburg/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.