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Grunderwerbsteuer · Niedersachsen

Grunderwerbsteuer Niedersachsen

Niedersachsen verlangt 5 % Grunderwerbsteuer – weniger als alle drei großen Nachbarn im Westen und Norden: Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen.

Quelle abgerufen am 3. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 2014 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
5 %
Grunderwerbsteuer in Niedersachsen
gilt seit 01.01.2014
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20.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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1
Land mit niedrigerem Satz
1 Länder verlangen weniger, 10 mehr
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1,27 Mrd. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Niedersachsen 2025
Platz 5 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer Niedersachsen berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
–
 
Günstigstes Land
–
Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Für ein anderes Land: Rechner mit Länderauswahl.

Niedersachsen im Vergleich

Seit 2014 gelten in Niedersachsen 5 %. Das macht das Land für Käufer an den Rändern der Stadtstaaten interessant: Bei 400.000 € Kaufpreis zahlt man hier 20.000 €, in Bremen und Hamburg 22.000 € und in Nordrhein-Westfalen 26.000 €.

2025 nahm Niedersachsen 1,27 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer ein, Platz 5 unter den 16 Ländern.

Alle 16 Länder im Vergleich →

Niedersachsen und Nachbarländer

Brandenburg 6,5 % · 26.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % · 26.000 €
Schleswig-Holstein 6,5 % · 26.000 €
Hessen 6 % · 24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6 % · 24.000 €
Bremen 5,5 % · 22.000 €
Hamburg 5,5 % · 22.000 €
Niedersachsen 5 % · 20.000 €
Sachsen-Anhalt 5 % · 20.000 €
Thüringen 5 % · 20.000 €
Steuersatz und Steuer bei 400.000 € Kaufpreis, Stand 03.10.2026. Klick öffnet die Seite des Landes.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Niedersachsen

Grunderwerbsteuer in Niedersachsen (5 %) im Vergleich zum Nachbarland Brandenburg (6,5 %)
KaufpreisNiedersachsenBrandenburgUnterschied
250.000 €12.500 €16.250 €−3.750 €
350.000 €17.500 €22.750 €−5.250 €
450.000 €22.500 €29.250 €−6.750 €
600.000 €30.000 €39.000 €−9.000 €
800.000 €40.000 €52.000 €−12.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Niedersachsen erhöhte 2011 auf 4,5 % und 2014 auf 5 %.

  1. 01.01.1997 – 31.12.2010
    3,5 %
  2. 01.01.2011 – 31.12.2013
    4,5 %
  3. 01.01.2014 – heute
    5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Niedersachsen selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen?
Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Niedersachsen?

5 % von 400.000 € ergeben 20.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 5 % in Niedersachsen?

Seit dem 1. Januar 2014. Davor galten in Niedersachsen 4,5 % (01.01.2011–31.12.2013), 3,5 % (01.01.1997–31.12.2010).

Gibt es in Niedersachsen eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Niedersachsen nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Niedersachsen zuletzt eingenommen?

1,27 Milliarden Euro im Jahr 2025 – das sind 8,4 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

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Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 2014 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 631; Art. 3 Haushaltsbegleitgesetz 2011), geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 310) – Abschnitt/§ 1 Abs. 1 und 2
  2. § 23 GrEStG - Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  3. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  4. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  5. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Wie Sie uns einen Fehler melden, steht unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Grunderwerbsteuer Niedersachsen 2026: 5 %“, https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/niedersachsen/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.