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Grunderwerbsteuer · Mecklenburg-Vorpommern

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern (MV)

Mecklenburg-Vorpommern verlangt seit dem 1. Juli 2019 6 % Grunderwerbsteuer. Das betrifft auch die vielen Käufer von Ferienwohnungen an der Ostseeküste.

Quelle abgerufen am 3. Oktober 2026 Gilt seit 1. Juli 2019 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
6 %
Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
gilt seit 01.07.2019
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24.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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9
Länder mit niedrigerem Satz
9 Länder verlangen weniger, 4 mehr
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227 Mio. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Mecklenburg-Vorpommern 2025
Platz 12 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Für ein anderes Land: Rechner mit Länderauswahl.

Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich

Mit 6 % liegt Mecklenburg-Vorpommern gleichauf mit Hessen und Berlin, aber unter Schleswig-Holstein und Brandenburg (je 6,5 %). Für eine Ferienwohnung zu 300.000 € werden 18.000 € fällig, bei 400.000 € sind es 24.000 €.

2025 nahm das Land 227 Millionen Euro Grunderwerbsteuer ein.

Alle 16 Länder im Vergleich →

Mecklenburg-Vorpommern und Nachbarländer

Brandenburg 6,5 % · 26.000 €
Schleswig-Holstein 6,5 % · 26.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6 % · 24.000 €
Niedersachsen 5 % · 20.000 €
Steuersatz und Steuer bei 400.000 € Kaufpreis, Stand 03.10.2026. Klick öffnet die Seite des Landes.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Mecklenburg-Vorpommern

Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern (6 %) im Vergleich zum Nachbarland Niedersachsen (5 %)
KaufpreisMecklenburg-VorpommernNiedersachsenUnterschied
250.000 €15.000 €12.500 €+2.500 €
350.000 €21.000 €17.500 €+3.500 €
450.000 €27.000 €22.500 €+4.500 €
600.000 €36.000 €30.000 €+6.000 €
800.000 €48.000 €40.000 €+8.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Mecklenburg-Vorpommern führte zum 30. Juni 2012 einen eigenen Satz von 5 % ein und erhöhte 2019 auf 6 %. Die Fassung von 2012 ist im Landesportal nicht mehr abrufbar.

  1. 01.01.1997 – 29.06.2012
    3,5 %
  2. 30.06.2012 – 30.06.2019
    5 %
  3. 01.07.2019 – heute
    6 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Mecklenburg-Vorpommern selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Mecklenburg-Vorpommern?

6 % von 400.000 € ergeben 24.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 6 % in Mecklenburg-Vorpommern?

Seit dem 1. Juli 2019. Davor galten in Mecklenburg-Vorpommern 5 % (30.06.2012–30.06.2019), 3,5 % (01.01.1997–29.06.2012).

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Mecklenburg-Vorpommern zuletzt eingenommen?

227 Millionen Euro im Jahr 2025 – das sind 1,5 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

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Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Juli 2019 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 22. Juni 2012 (GVOBl. M-V 2012 S. 208, 209; Art. 3 Haushaltsbegleitgesetz 2012/2013), § 1 geändert und § 2 neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2019 (GVOBl. M-V S. 190) – § 1 (Steuersatz), § 2 (Anwendungsbereich)
  2. Gesetz- und Verordnungsblatt – für Mecklenburg-Vorpommern (PDF)
  3. § 23 GrEStG - Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  4. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  5. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  6. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Wie Sie uns einen Fehler melden, steht unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern (MV) 2026: 6 %“, https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/mecklenburg-vorpommern/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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