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Hundesteuer · Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer in Duisburg

Duisburg verlangt 132 € für einen Hund, je 168 € bei zwei und je 192 € ab drei Hunden – und macht keinen Unterschied nach Rasse: Auch Listenhunde zahlen den Normalsatz.

Quelle abgerufen am 4. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 2010 Quelle: Hundesteuersatzung Duisburg Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
132 €
für den ersten Hund pro Jahr
11,00 € im Monat
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336 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
bei zwei Hunden 168 € je Hund
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kein Aufschlag
für gefährliche Hunde gilt der normale Satz
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Platz 16
von 25 erfassten Städten (1 = teuerste)
12 € unter dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in Duisburg kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Duisburg, gültig ab 01.01.2010
Hundpro Jahrpro Monat
bei einem Hund132 €11,00 €
bei 2 Hunden, je Hund168 €14,00 €
bei 3 oder mehr Hunden, je Hund192 €16,00 €

Ab drei Hunden 192 € für jeden Hund. Befreite Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit, ermäßigte schon. Keine Sondertarife (kein Kampfhund-, Zwinger- oder Größen-Tarif). Die Beträge stammen aus der 3. Änderung (rückwirkend ab 01.01.2010) und wurden seither nicht geändert.

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Duisburg zusammen 336 € im Jahr, für drei Hunde 576 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.320 €.

Hundesteuer in Duisburg berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Duisburg im Städtevergleich

Mit 132 € liegt Duisburg auf Platz 16 der 25 erfassten Städte. Die Beträge gelten seit 2010 unverändert.

Zwei Regeln sind in Nordrhein-Westfalen ungewöhnlich großzügig: Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, ist für einen Hund ganz von der Steuer befreit – nicht nur ermäßigt. Und Hunde aus dem städtischen Tierheim sind 24 Monate steuerfrei. Für gefährliche Hunde gilt die Befreiung wegen Sozialleistungen allerdings nicht.

An- und Abmeldung haben in Duisburg jeweils einen Monat Zeit – länger als die in vielen Städten üblichen zwei Wochen.

Weitere erfasste Städte in Nordrhein-Westfalen: Bielefeld (144 €), Bochum (168 €), Bonn (162 €), Dortmund (156 €), Düsseldorf (96 €), Essen (156 €), Köln (174 €), Lünen (156 €) und Wuppertal (160 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Städten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich zuletzt geändert hat

  • ab 01.10.2025: 5. Änderung: neue Steuerbefreiung für Assistenzhunde (§ 3 Abs. 1 g); Steuersätze unverändert, keine Satzänderung für 2025 oder 2026

Ermäßigung und Befreiung in Duisburg

Steuerfrei

  • Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder nach dem 3./4. Kapitel SGB XII sowie Personen mit vergleichbar niedrigem Einkommen – schriftlicher Antrag; nur für einen Hund; nicht für gefährliche Hunde (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) (§ 3 Abs. 1 e)
  • Hunde für den Rettungs- und Katastrophendienst – Ausbildung und Eignung nachgewiesen (§ 3 Abs. 1 a)
  • Blindenführhunde – schriftlicher Antrag (§ 3 Abs. 1 b)
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen – amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden (§ 3 Abs. 1 c)
  • Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen – schriftlicher Antrag (§ 3 Abs. 1 d)
  • Hunde aus dem Städtischen Tierheim Duisburg (Tierschutzzentrum Duisburg e. V.) – erstmalige Aufnahme ab 01.07.2019; 24 Monate ab dem Monat der Anschaffung; Nachweis z. B. Tierabgabevertrag (§ 3 Abs. 1 f)
  • Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG – gültiger Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (Anlage 9 Assistenzhundeverordnung) (§ 3 Abs. 1 g)

Ermäßigt

  • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegen: Steuer auf ein Viertel (75 % Ermäßigung) – schriftlicher Antrag; bei Antrag binnen eines Monats nach Aufnahme ab Beginn der Haltung, sonst ab dem Folgemonat (§ 3 Abs. 2, § 4)

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
Innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach Zuzug
Zuständig: Stadt Duisburg, Amt für Rechnungswesen und Steuern (Steuerveranlagung) · online anmelden
Fälligkeit
Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 15.07. (Antrag vor dem 30.11. für das Folgejahr). Beträge für zurückliegende Zeiträume einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Der Bescheid gilt für die Folgejahre weiter.
Abmeldung
Innerhalb eines Monats nach Ende der Hundehaltung in Duisburg Bei Abgabe Name und Anschrift der neuen Halterin/des neuen Halters angeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet bzw. der Wegzug erfolgt.
Steuermarke
Marke kommt mit dem Steuerbescheid und gilt bis zur Zusendung der nächsten; alle drei Jahre werden für alle versteuerten Hunde neue Marken verschickt. Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks sichtbar tragen; Verlust melden, dann neue Marke.

Gefährliche Hunde

Kein erhöhter Steuersatz. Laut Stadt hängt die Höhe nicht von Rasse, Größe oder Gewicht ab, nur von der Zahl der Hunde. Die Satzung nennt gefährliche Hunde (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen – entspricht der Liste in § 3 Abs. 2 LHundG NRW) nur, um sie von der Sozial-Befreiung auszuschließen. Welche Rassen in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten →

Duisburg auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

1.169 %
Hebesatz Grundsteuer B
Nichtwohngrundstücke: 1.169 %
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495 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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Alle Hebesätze der erfassten Städte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Duisburg

Wie hoch ist die Hundesteuer in Duisburg?

Für den ersten Hund verlangt Duisburg 132 € im Jahr, für den zweiten 168 €. Das ergibt Platz 16 unter 25 erfassten Städten (Median 144 €).

Wann wird die Hundesteuer in Duisburg fällig?

Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 15.07. (Antrag vor dem 30.11. für das Folgejahr). Beträge für zurückliegende Zeiträume einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Der Bescheid gilt für die Folgejahre weiter.

Wie melde ich meinen Hund in Duisburg an?

Innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach Zuzug Zuständig ist: Stadt Duisburg, Amt für Rechnungswesen und Steuern (Steuerveranlagung). Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in Duisburg für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Duisburg kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht. Die Stadt schreibt ausdrücklich, dass die Steuer nicht von Rasse, Größe oder Gewicht abhängt.

Was kostet ein Listenhund in Duisburg?

Duisburg erhebt für gefährliche Hunde keinen höheren Steuersatz. Die Haltung selbst ist aber nach Landesrecht an Auflagen gebunden: Regeln ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 4. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 2010 Angaben ohne Gewähr
  1. Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Duisburg (Hundesteuersatzung) vom 18.12.2000, Lesefassung mit 5. Änderung vom 10.10.2025 (Stadtrecht 21.02) – Steuersatz in § 2
  2. Höhe der Hundesteuer | Stadtportal Duisburg
  3. Hundesteuer Anmeldung / Beginn der Steuerpflicht | Stadtportal Duisburg
  4. Ortsrecht der Stadt Duisburg /Satzungen | Stadtportal Duisburg
  5. Hebesatzsatzung der Stadt Duisburg vom 11.07.2001, Lesefassung der 9. Änderung vom 27.02.2026 (Amtsblatt Nr. 9 vom 16.03.2026, rückwirkend ab 01.01.2026)
  6. Grundsteuer - Hebesatz ab 2026 | Stadtportal Duisburg
  7. Haushaltssatzung 2025/2026 – Haushaltssatzung der Stadt Duisburg für das Haushaltsjahr 2025/2026 vom 19.12.20241 (PDF)

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Wie Sie uns einen Fehler melden, steht unter Methodik.

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Steuerort: „Hundesteuer Duisburg 2026: 132 € pro Jahr“, https://steuerort.de/hundesteuer/duisburg/ (Stand: 04.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.