Steuerort
Hundesteuer · Bayern

Hundesteuer in Nürnberg

Nürnberg verlangt bis Ende 2026 132 € für jeden Hund. Ab 1. Januar 2027 kostet der erste Hund 144 €, jeder weitere 168 € – die erste Erhöhung seit 2005.

Quelle abgerufen am 4. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 2015 Quelle: Hundesteuersatzung Nürnberg Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
132 €
für den ersten Hund pro Jahr, bis 31.12.2026
11,00 € im Monat
#
144 €
für den ersten Hund ab 01.01.2027
beschlossen: +9,1 %
#
264 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
Einheitssatz: jeder Hund kostet gleich viel
#
1.056 €
für einen gefährlichen Hund
8,0-mal so viel wie der Normalsatz
#
Platz 16
von 25 erfassten Städten (1 = teuerste)
12 € unter dem Median von 144 €
#

Was die Hundesteuer in Nürnberg kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Nürnberg, gültig ab 01.01.2015 bis 31.12.2026
Hundpro Jahrpro Monat
jeder Hund (Einheitssatz)132 €11,00 €
gefährlicher Hund1.056 €88,00 €

132 € gilt bis Ende 2026 für jeden Hund, auch für weitere Hunde (kein Staffeltarif). Steuerpflichtig sind Hunde ab vier Monaten; bei Beginn im Jahr ab dem Folgemonat anteilig.

  • Hunde der Kategorie 2 mit Negativzeugnis (§ 5 Abs. 5): 264 € pro Jahr (ab Ablauf des Monats der Bescheinigung)
  • Züchtersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Normalsatzes (rechnerisch 66 €) für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin (§ 8)

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Nürnberg bis 31. Dezember 2026 zusammen 264 € im Jahr, für drei Hunde 396 €. Ab 1. Januar 2027 sind es 312 € und 480 €.

Beschlossene Sätze ab 01.01.2027 laut Hundesteuersatzung Nürnberg i. d. F. vom 26.06.2026
Hundpro Jahrbisher
1. Hund144 €132 €
2. Hund und jeder weitere168 €132 €
gefährlicher Hund1.152 €1.056 €

Ab 2027 kostet der erste Hund 144 €, jeder weitere im Haushalt gehaltene Hund 168 €. Kampfhunde kosten 1.152 € je Hund; der Satz für weitere Hunde gilt für sie nicht. Steuerbefreite Hunde zählen bei der Zahl der Hunde nicht mit. Steuerpflichtig sind Hunde ab vier Monaten; bei Beginn im Jahr ab dem Folgemonat anteilig.

Hundesteuer in Nürnberg berechnen

Für welches Jahr?
Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Nürnberg im Städtevergleich

Beim ersten Hund liegt Nürnberg auf Platz 16 der 25 erfassten Städte. Einen Zweithund-Aufschlag gibt es bis Ende 2026 nicht, ab 2027 führt die Stadt ihn ein.

Für Kampfhunde verlangt Nürnberg 1.056 € – einer der höchsten Sätze unter den erfassten Städten –, ab 2027 sind es 1.152 € je Hund. Bei Hunden der Kategorie 2 (etwa Rottweiler oder Cane Corso) sinkt der Betrag mit Negativzeugnis auf 264 €, ab 2027 auf 288 €.

Nürnberg kennt viele Ermäßigungen: die Hälfte für Inhaber des Nürnberg-Passes, für Therapiehunde und für Hunde in Einöden und Weilern, dazu einmalig 50 € Nachlass für einen freiwilligen Hundeführerschein. Fällig ist die Steuer erst zum 1. April. Angemeldet sind rund 17.000 Hunde (Stand der Recherche).

Weitere erfasste Städte in Bayern: München (100 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Städten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich 2027 ändert

Beschlossen: Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze – 1. Hund: 132 € → 144 € · jeder weitere Hund im selben Haushalt: 132 € → 168 € · Kampfhund (je Hund): 1.056 € → 1.152 € · Hund der Kategorie 2 mit Negativzeugnis: 264 € → 288 €.

Der Stadtrat hat die Änderungssatzung am 17. Juni 2026 beschlossen; sie ist im Amtsblatt Nr. 14/2026 verkündet und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Auch Kampfhunde werden teurer: 1.152 € statt 1.056 € je Hund.

  • ab 01.01.2027: Steuerfrei sind auch Hunde von Menschen mit den Merkzeichen „TBl“, „aG“ oder „B“ im Schwerbehindertenausweis (bisher nur „Bl“, „Gl“, „H“; § 2 Abs. 1 Nr. 3).
  • ab 01.01.2027: Liegen mehrere Ermäßigungsgründe vor, wird die Steuer nur einmal ermäßigt (§ 9 Abs. 2 Satz 2).
  1. ab 01.01.2027 (beschlossen)
    1. Hund: 132 € → 144 € (+9,1 %)
  2. ab 01.01.2027 (beschlossen)
    jeder weitere Hund im selben Haushalt: 132 € → 168 € (+27,3 %)
  3. ab 01.01.2027 (beschlossen)
    Kampfhund (je Hund): 1.056 € → 1.152 € (+9,1 %)
  4. ab 01.01.2027 (beschlossen)
    Hund der Kategorie 2 mit Negativzeugnis: 264 € → 288 € (+9,1 %)

Ermäßigung und Befreiung in Nürnberg

Steuerfrei

  • Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen – Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, Gl oder H; Hund unentbehrlich und durch besondere Ausbildung geeignet; auf Antrag. Laut Stadt werden ab der Satzungsänderung 2026/2027 weitere Merkzeichen anerkannt. (§ 2 Abs. 1 Nr. 3)
  • Diensthunde, Hunde von Hilfsorganisationen/THW, Rettungshunde – ausschließlich für öffentliche Aufgaben bzw. Aufgaben der freiwilligen Hilfsorganisationen oder des THW; Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die für Zivil-, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bereitstehen; auf Antrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6)
  • Herdenschutzhunde – zur Bewachung von Herden notwendig; auf Antrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 4)
  • Hunde in Tierasylen und Tierhandlungen – vorübergehend aus Tierschutzgründen untergebracht bzw. in Tierhandlungen gehalten (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 7)
  • Hunde von Berufsjägern im Forstdienst – im Privat-, Kommunal- oder Staatsforstdienst beschäftigte Berufsjäger, Hund ausschließlich für Jagd bzw. Jagd- oder Forstschutz (§ 2 Abs. 1 Nr. 8)
  • Hunde aus dem Tierheim Nürnberg – nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich steuerfrei für die ersten zwölf Monate (§ 2 Abs. 2)

Ermäßigt

  • Hunde in Einöden und Weilern: 50 % – Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt (Einöde) bzw. Weiler mit höchstens 300 Einwohnern in dieser Lage; auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
  • Jagd- und Forstschutzhunde: 50 % – von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
  • Therapiehunde: 50 % – zertifizierte Therapiehundeprüfung; Eignung und jährlicher Einsatz für soziale/therapeutische Zwecke nachzuweisen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
  • Inhaber des Nürnberg-Passes: 50 % – nur für einen Hund pro Haushalt; auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
  • Hundeführerschein: einmalig 50 € – freiwillig mit dem Hund bestandene Prüfung nach den Standards der Anlage; einmal je Hund und Haushalt; nicht für Kampfhunde, bei sicherheitsrechtlichen Anordnungen oder wenn schon anderswo berücksichtigt; auf Antrag (§ 7a)

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
innerhalb eines Monats, sobald ein Hund über vier Monate alt ist bzw. nach Aufnahme oder Zuzug nach Nürnberg
Zuständig: Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt – Hundesteuer (Theresienstraße 7) · online anmelden
Fälligkeit
Jährlich zum 1. April; nach Zustellung eines (neuen) Bescheids einen Monat danach. Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar, bei späterem Beginn ab dem Folgemonat anteilig.
Abmeldung
innerhalb eines Monats nach Abgabe, Tod, Entlaufen des Hundes oder Wegzug Steuermarke zurückgeben; bei Tod Bestätigung von Tierarzt oder Tierbestatter, bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters. Wer zu spät abmeldet, zahlt bis zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung eingeht. Online-Abmeldung möglich.
Steuermarke
Eine Steuermarke pro Hund (Eigentum der Stadt), kommt mit dem Bescheid per Post; außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück sichtbar tragen; Ersatz bei Verlust 10 €, beschädigte Marke wird kostenlos getauscht.

Gefährliche Hunde

Kampfhunde nach § 5 der Satzung, angelehnt an die bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit von 1992: Bei 5 Rassen/Gruppen (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) und deren Kreuzungen wird die Kampfhundeigenschaft stets vermutet; bei 14 weiteren Rassen (u. a. Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff) gilt sie, bis der Stadt die fehlende Gefährlichkeit nachgewiesen ist. Zusätzlich im Einzelfall Hunde mit aggressionsfördernder Ausbildung. Welche Rassen in Bayern als gefährlich gelten →

Nürnberg auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

750 %
Hebesatz Grundsteuer B
#
467 %
Hebesatz Gewerbesteuer
#
17.000
angemeldete Hunde
Stand 17.06.2026
#

Alle Hebesätze der erfassten Städte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Nürnberg

Wie hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg?

Die Satzung legt 132 € jährlich für den ersten Hund fest, 132 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Städte bedeutet das Platz 16; der Median liegt bei 144 €.

Wird die Hundesteuer in Nürnberg erhöht?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 gilt: 1. Hund 144 € statt 132 €; jeder weitere Hund im selben Haushalt 168 € statt 132 €; Kampfhund (je Hund) 1.152 € statt 1.056 €; Hund der Kategorie 2 mit Negativzeugnis 288 € statt 264 €.

Wann wird die Hundesteuer in Nürnberg fällig?

Jährlich zum 1. April; nach Zustellung eines (neuen) Bescheids einen Monat danach. Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar, bei späterem Beginn ab dem Folgemonat anteilig.

Wie melde ich meinen Hund in Nürnberg an?

innerhalb eines Monats, sobald ein Hund über vier Monate alt ist bzw. nach Aufnahme oder Zuzug nach Nürnberg Zuständig ist: Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt – Hundesteuer (Theresienstraße 7). Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in Nürnberg für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Nürnberg kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in Nürnberg?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 1.056 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 4. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 2015 Angaben ohne Gewähr
  1. Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 15. Dezember 2014, Stadtrecht 210.340 (79. Nachtrag Dezember 2023) – Steuersatz in § 4
  2. Hundesteuersatzung - Anlage (PDF)
  3. Hundesteuer steigt ab 2027 – Nürnberg – deine Stadt
  4. Nachrichten aus dem Rathaus: Mehr Steuerbefreiungen für Assistenzhunde – Hundesteuer wird ab 2027 angepasst
  5. Keine Hunde·steuer für Assistenz·hunde – Leichte Sprache bei der Stadt Nürnberg
  6. Hundesteuer – Referat für Finanzen und IT
  7. Hundesteuer - Behördenwegweiser - Stadt Nürnberg
  8. Start – Hundesteueranmeldung
  9. formularservice.nuernberg.de – index
  10. Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung – HebS), Stadtrecht 210.295, zuletzt geändert durch Satzung vom 31.10.2025
  11. Grundsteuer – Referat für Finanzen und IT
  12. Gewerbesteuer – Referat für Finanzen und IT
  13. Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 14/2026 – Änderung der Hundesteuersatzung (S. 263–264, in Kraft ab 01.01.2027) (PDF)

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Wie Sie uns einen Fehler melden, steht unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Hundesteuer Nürnberg 2026: 132 € pro Jahr“, https://steuerort.de/hundesteuer/nuernberg/ (Stand: 04.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
Lizenz & Rohdaten

Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken. Für Redaktionen: fertige Sätze, Grafiken und Daten.

KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.