Hundesteuer in Hannover
Hannover verlangt 150 € für den ersten Hund und 276 € für jeden weiteren – fast das Doppelte. Für Hunde der Rasseliste werden 720 € fällig.
Was die Hundesteuer in Hannover kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 150 € | 12,50 € |
| 2. Hund und jeder weitere | 276 € | 23,00 € |
| gefährlicher Hund | 720 € | 60,00 € |
276 € gilt für jeden weiteren Hund; 720 € gilt für jeden gefährlichen Hund, egal an welcher Stelle er gezählt wird. Steuerfreie Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit; Hunde mit Ermäßigung zählen als Ersthund.
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Hannover zusammen 426 € im Jahr, für drei Hunde 702 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.500 €.
Hundesteuer in Hannover berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
Hannover im Städtevergleich
Beim ersten Hund liegt Hannover auf Platz 9 der 25 erfassten Städte. Teuer wird der zweite Hund: 276 € sind einer der höchsten Zweithund-Sätze im Vergleich, zwei Hunde kosten zusammen 426 €. Für 2026 wurde die Steuer per öffentlicher Bekanntmachung in Höhe des Vorjahres festgesetzt.
Obwohl Niedersachsen selbst keine Rasseliste kennt, hat Hannover für die Steuer eine eigene: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und ihre Mischlinge – laut Stadt auch der American Bully – kosten 720 €, ebenso Hunde, deren Gefährlichkeit die Behörde festgestellt hat.
Feste Ermäßigungen für Rentner oder für Menschen mit Sozialleistungen gibt es nicht, nur eine Härtefallregel für einen Hund je Haushalt. Auffällig kurz ist die Anmeldefrist: Neue Hunde müssen binnen einer Woche gemeldet werden.
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Städten
Ermäßigung und Befreiung in Hannover
Steuerfrei
- Kurzaufenthalt (höchstens zwei Monate) mit einem anderswo in Deutschland versteuerten oder befreiten Hund – Steuerfrei kraft Satzung; Nachweis der Versteuerung (§ 5 Abs. 1)
- Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher – Antrag; nur in der für den Jagdschutz erforderlichen Anzahl (§ 5 Abs. 2 Nr. 1)
- Diensthunde von Zoll oder Polizei (Bund und Land) – Antrag; dienstliche Verwendung (§ 5 Abs. 2 Nr. 2)
- Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten – Antrag; Prüfungszeugnis und Nachweis der Verwendung (§ 5 Abs. 2 Nr. 3)
- Hunde in Tierheimen – Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 4)
- Assistenzhunde im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes – Antrag; Nachweis durch Anerkennung als Hilfsmittel (Kostenträger), Zertifikat oder Anerkennung nach Assistenzhundeverordnung; Halter muss selbst Teil der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sein (§ 5 Abs. 2 Nr. 5)
- Ehemalige Assistenzhunde, die im Haushalt bleiben – Tierärztliche Bestätigung, dass der Hund alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr einsetzbar ist, und gleichzeitig Aufnahme eines neuen Assistenzhundes (§ 5 Abs. 2 Nr. 6)
Ermäßigt
- Härtefälle (die Satzung nennt keine bestimmte Personengruppe, z. B. keine Rentner- oder Sozialleistungsregel): Ermäßigung oder Erlass; Höhe nicht festgelegt – Schriftlicher Antrag; nur für einen Hund je Haushalt; nicht für gefährliche Hunde; wirkt ab dem Folgemonat nach Antragseingang (§ 4, § 6 Abs. 2)
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- 1 Woche nach Aufnahme des Hundes (Welpen aus eigenem Wurf: 1 Woche nach Vollendung des 3. Lebensmonats; Zuzug: in der ersten Woche des Folgemonats)
Zuständig: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Hundesteuer (OE 20.31.2); Rasse/Typ und, falls vorhanden, Chipnummer angeben · online anmelden - Fälligkeit
- Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Bei unveränderter Steuer Festsetzung per öffentlicher Bekanntmachung (für 2026 am 29.01.2026).
- Abmeldung
- 1 Woche nach Abgabe, Tod oder Verlust des Hundes bzw. nach Wegzug Schriftlich (auch online); Nachweise beifügen; bei Abgabe Name, Anschrift des neuen Halters und Datum angeben; Steuermarke zurückgeben. Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats des Ereignisses.
- Steuermarke
- Marke je Hund; außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück deutlich sichtbar tragen und auf Verlangen zeigen; bei Abmeldung zurückgeben; bei Verlust wird eine neue Marke ausgegeben.
Gefährliche Hunde
Eigene Rasseliste in § 3 Abs. 2: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen mit diesen; dazu Hunde, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat (ab dem Monat der Feststellung). Laut Stadt gilt wegen Einkreuzung auch der American Bully als gefährlich. Wer bei Zweifeln an der Rasse trotz Aufforderung keine Tierarztbescheinigung vorlegt, wird wie für einen gefährlichen Hund besteuert. Welche Rassen in Niedersachsen als gefährlich gelten →
Hannover auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Städte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in Hannover
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hannover?
150 € pro Jahr kostet der erste Hund in Hannover; jeder weitere Hund 276 €. Unter 25 Städten liegt Hannover damit auf Platz 9.
Wann wird die Hundesteuer in Hannover fällig?
Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Bei unveränderter Steuer Festsetzung per öffentlicher Bekanntmachung (für 2026 am 29.01.2026).
Wie melde ich meinen Hund in Hannover an?
1 Woche nach Aufnahme des Hundes (Welpen aus eigenem Wurf: 1 Woche nach Vollendung des 3. Lebensmonats; Zuzug: in der ersten Woche des Folgemonats) Zuständig ist: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Hundesteuer (OE 20.31.2); Rasse/Typ und, falls vorhanden, Chipnummer angeben. Die Anmeldung ist auch online möglich.
Zahlt man in Hannover für kleine Hunde weniger?
Nein. Die Satzung von Hannover kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.
Was kostet ein Listenhund in Hannover?
Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 720 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.
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Welche Rassen als gefährlich gelten
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Sachkundenachweis: wer, wann, wie
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Wer weniger oder nichts zahlt – im Städtevergleich
Ansehen →Quellen & Stand
- Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005 (zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 30.11.2023) – Steuersatz in § 3
- Hinweise für Hundehalter*innen in Hannover - Hannover.de
- Hundesteuer Festsetzung | Stadt Hannover
- forms.hannover-stadt.de – index
- FÜR DIE LANDESHAUPTSTADT HANNOVER – Jahrgang 2023 (PDF)
- Amtsblatt Landeshauptstadt Hannover Nr. 01 vom 02.01.2025 (PDF)
- Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, § 5 (Amtsblatt LHH Nr. 16/2025 vom 26.06.2025); bestätigt durch Bekanntmachung zur Steuerfestsetzung 2026 (Amtsblatt Region/LHH Nr. 04/2026 vom 29.01.2026)
- Elektronisches Amtsblatt Nr. 04 vom 29.01.2026 (PDF)
- Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover – JAHRGANG 2019 (PDF)
- Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover – Jahrgang 2021 (PDF)
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Steuerort: „Hundesteuer Hannover 2026: 150 € pro Jahr“, https://steuerort.de/hundesteuer/hannover/ (Stand: 04.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken. Für Redaktionen: fertige Sätze, Grafiken und Daten.
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